Mitgliedschaft

MITGLIEDSCHAFT

WOHNUNGEN UND GÄSTEWOHNUNGEN MIETEN


Genossenschaftliches Wohnen ist über 100 Jahre alt. Damals haben sich Menschen zusammengeschlossen, um gemeinsam günstig Wohnraum zu schaffen und um selbst innerhalb der Genossenschaft über das Zusammenwirken entscheiden zu können.

Die Mitglieder der Genossenschaft wirken bei wichtigen Entscheidungen über die Genossenschaft mit. So beschließen Sie die Satzung, wählen den Aufsichtsrat und bestimmen über die Verwendung des Jahresergebnisses. Zum Erwerb der Mitgliedschaft bei der Wohnungsgenossenschaft Garbsen eG bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung beschließt der Vorstand.

Was ist der Vorteil, bei einer Genossenschaft zu wohnen?

1. Sicheres Wohnen


Ein entscheidender Vorteil: Grundsätzlich ist ein Genossenschaftsmitglied vor Kündigungen der Wohnung geschützt. Beim Einzug erwirbt jedes Mitglied in der Regel ein Dauernutzungsrecht, das bedeutet ein lebenslanges Wohnrecht. Damit sind Kündigungen wegen Eigenbedarfs ausgeschlossen. Dies gibt Ihnen eine eigentumsähnliche Sicherheit und stellt Sie besser als in einem normalen Mietverhältnis.
Auf der anderen Seite sind Sie jedoch so flexibel wie ein Mieter. Denn Sie alleine entscheiden, wie lange Sie bei einer Genossenschaft wohnen bleiben wollen. Sie können jederzeit ihren Vertrag kündigen und erhalten die eingezahlten Geschäftsguthaben nach einer Kündigungsfrist zurück. Genossenschaftliches Wohnen ist sicher, weil es vor Verkäufen schützt. Im Gegensatz zu Wohnungsunternehmen anderer Rechtsformen sind bei Genossenschaften Wohnungen keine Spekulationsobjekte. Der Verkauf von genossenschaftlichen Wohnungen ist die Ausnahme.

2. Hohe Qualität zu fairen Preisen


Auch das ist besonders an Genossenschaften: der wirtschaftliche Erfolg kommt allein den Mitgliedern zugute. Natürlich müssen Genossenschaften auch Gewinne erzielen. Jedoch geht es Ihnen nicht um eine höchstmögliche Rendite, sondern um einen Mehr an Wohn- und Lebensqualität. Zum Wohle aller Mitglieder fließen deshalb die Überschüsse vor allem in die Instandhaltung sowie in die Verbesserung des Wohnumfeldes. Damit bleiben die Wohnungsbestände auf Dauer attraktiv – auch für die nächsten Generationen.

3. Aktive Mitgestaltung


Ihre Stimme zählt: bei wichtigen Entscheidungen der Genossenschaft dürften Sie mitreden. Mindestens einmal im Jahr gibt es eine Generalversammlung. Das Wohnen und Zusammenleben bei Genossenschaften erfolgt nach demokratischen Prinzipien. Jedes Mitglied hat in der Generalversammlung eine Stimme – unabhängig von den erworbenen Genossenschaftsanteilen.

4. Fachkundiges Personal


Als Genossenschaftsmitglied sind Sie zwar Miteigentümer, müssen sich aber trotzdem nicht um alles kümmern. Fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen ihm mit Rat und Tat zur Seite – etwa wenn eine Reparatur fällig ist auch wenn sich ihre Lebenssituation ändert, steht man Ihnen zur Seite. So können häufig auch Wohnungswünsche von Mitgliedern erfüllt werden, bei denen sich die Lebenssituation, beispielsweise durch Nachwuchs, geändert hat. Sie genießen dann bei der Suche nach passendem Wohnraum innerhalb der Genossenschaftsbestände als Mitgliedpriorität im Vergleich zu externen Wohnungssuchenden. Genossenschaften bieten Ihnen optimale Beratung und Betreuung – sei es im persönlichen Gespräch oder per Telefon.

5. Attraktives Wohnumfeld
Auch das ist Genossenschaften wichtig: ob Familien, Singles oder Senioren -Genossenschaften sorgen für einen Wohnumfeld, in dem sich jeder wohlfühlt. Deshalb achten Genossenschaften bei ihren Wohnungen auch auf eine günstige Lage, eine gute Verkehrsanbindungen, Einkaufsmöglichkeiten und Schulen. Grünanlagen, Verkehrsberuhigung, Spielplätze sorgen für ein besonders attraktives Wohnumfeld.

6. Regionale Verbundenheit
Noch ein besonderes Merkmal: Genossenschaften sind eng mit ihrer Region und ihren Mitgliedern verbunden. Schon aufgrund ihrer Rechtsform sind Genossenschaften nur dort tätig, wo auch ihre Mitglieder leben. So kennen Sie Ihr Umfeld genau und fühlen sich mit der Region verwurzelt.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, mindestens einen Anteil zu übernehmen.

Der Geschäftsanteil wurde in unserer Satzung auf 500,00 € festgesetzt.

Bei der Aufnahme ist ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 20,00 € zu zahlen.


Je nach Größe der Wohnung muss ein Mieter folgende Anteile erwerben:


  • 1-Zimmer WE = 2 Anteile 1.000,00 € 
  • 2-Zimmer WE = 2 Anteile 1.000,00 € 
  • 2-Zimmer WE ab 75 qm = 3 Anteile 1.500,00 € 
  • 3-Zimmer WE bis 69,99 qm = 3 Anteile 1.500,00 € 
  • 3-Zimmer WE ab 70 qm = 4 Anteile 2.000,00 €
  • 4-Zimmer WE = 4 Anteile 2.000,00 €
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